Die EU-Richtlinie “Gemeinsame Militärgüterliste” 2019/514 gilt aktuell unverändert – wir warten die Geltung einer neuen Fassung ab. Letztere ist die EU-Richtlinie 2021/1047, welche laut deren Artikel 3 bereits “am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft” getreten ist. In Artikel 2 Abs 1 heißt es jedoch, die Mitgliedstaaten “wenden diese Rechtsvorschriften ab dem 7. Oktober 2021 an”.
Laut § 1 Zweiter Außenwirtschaftsverordnung 2019 – 2. AußWV 2019 – sind Verteidigungsgüter im Sinne des österreichischen Außenwirtschaftsgesetzes 2011 “alle Güter der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union (…) in der jeweils geltenden Fassung”. Dabei handelt es sich um einen sogenannten dynamischen Verweis. Aus heutiger Sicht ist die geänderte Gemeinsame Militärgüterliste also ab 7. Oktober 2021 auch für Österreich anzuwenden.Ihre Güterklassifizierung muss auf diesen Umstand Rücksicht nehmen!
Bitte beachten Sie das Datum der Veröffentlichung dieser Neuigkeiten – 1. August 2021. Mag. Christian Werbik